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Wie der AI-Act die KI-Branche verändern wird: Alles, was man jetzt darüber wissen muss

  • Expert:innen Julia Rettig
  • Datum 11. Mai 2023
  • Thema Artificial IntelligenceHuman-centered AIStrategy
  • Format Blog
  • Kategorie Management
Wie der AI-Act die KI-Branche verändern wird: Alles, was man jetzt darüber wissen muss

Der Europäische Rat hat vergangenen Dezember ein Dossier veröffentlicht, welches den vorläufigen Standpunkt des Rates zum Gesetzesentwurf des so genannten „AI-Act“ darstellt. Dieses neue Gesetz soll künstliche Intelligenz regulieren und wird somit zum Gamechanger für die gesamte Tech-Branche. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen aus dem Dossier zusammengetragen, welches zum Zeitpunkt der Veröffentlichung den aktuellen Stand des geplanten AI-Act beschreibt.

Ein rechtlicher Rahmen für KI

Künstliche Intelligenz besitzt enormes Potential, unser aller Leben zu verbessern und zu erleichtern. Zum Beispiel unterstützen KI-Algorithmen schon heute die Krebsfrüherkennung oder übersetzen Gebärdensprache in Echtzeit und beseitigen dadurch Sprachbarrieren. Doch neben den positiven Effekten gibt es auch Risiken, wie die neusten Deepfakes von Papst Franziskus oder der Cambridge Analytica Skandal verdeutlichen.

Um Risiken künstlicher Intelligenz zu mindern, erarbeitet die Europäische Union derzeit einen Gesetzesentwurf zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Mit diesem möchte die EU Verbraucher:innen schützen und den ethisch vertretbaren Einsatz von künstlicher Intelligenz sicherstellen. Der sogenannte „AI-Act“ befindet sich zwar noch im Gesetzgebungsprozess, wird jedoch voraussichtlich noch 2023 – vor Ende der aktuellen Legislaturperiode – verabschiedet. Unternehmen haben anschließend zwei Jahre Zeit, die rechtlich bindenden Auflagen umzusetzen. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern von bis zu 6% des weltweiten Jahresumsatzes bzw. maximal 30.000.000 € geahndet. Deshalb sollten Unternehmen sich schon jetzt mit den kommenden rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen.

Gesetzgebung mit globaler Wirkung

Der geplante AI-Act basiert auf dem „Marktortprinzip“, wodurch nicht nur europäische Unternehmen von der Gesetzesänderung belangt werden. Somit sind alle Unternehmen vom betroffen, die KI-Systeme auf dem europäischen Markt anbieten oder auch zur internen Nutzung innerhalb der EU betreiben – bis auf wenige Ausnahmen. Private Nutzung von KI bleibt bisher von der Verordnung unangetastet.

Welche KI-Systeme sind betroffen?

Die Definition von KI entscheidet, welche Systeme vom AI-Act betroffen sein werden. Daher wird die KI-Definition des AI-Acts in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Die initiale Definition war so breit gefasst, dass auch viele „normale“ Software-Systeme betroffen gewesen wären. Der aktuelle Vorschlag definiert KI als jedes System, das durch Machine Learning oder logik- und wissensbasierten Ansätzen entwickelt wurde. Ob diese Definition letztendlich auch verabschiedet wird, gilt es abzuwarten.

7 Prinzipien für vertrauenswürdige KI

Die „sieben Prinzipien für vertrauenswürdige KI“ stellen die wichtigste inhaltliche Grundlage des AI-Acts dar. Ein Gremium von Expert:innen aus Forschung, Digitalwirtschaft und Verbänden hat diese im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt. Sie umfassen nicht nur technische Aspekte, sondern auch soziale und ethische Faktoren, anhand derer die Vertrauenswürdigkeit eines KI-Systems eingeordnet werden kann entlang derer eine KI beurteilt werden kann:

  1. Menschliches Handeln & Aufsicht: Entscheidungsfindung soll unterstützt werden, ohne die menschliche Autonomie zu untergraben.
  2. Technische Robustheit & Sicherheit: Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit muss präventiv sichergestellt sein.
  3. Datenschutz & Data Governance: Umgang mit Daten muss rechtssicher und geschützt erfolgen.
  4. Transparenz: Interaktion mit KI muss deutlich kommuniziert werden, ebenso die Limitationen und Grenzen dieser.
  5. Vielfalt, Nicht-Diskriminierung & Fairness: Vermeidung unfairer Verzerrungen muss über den gesamten KI-Lebenszyklus sichergestellt werden.
  6. Ökologisches & gesellschaftliches Wohlergehen: KI-Lösungen sollten sich möglichst positiv auf die Umwelt auswirken.
  7. Rechenschaftspflicht: Verantwortlichkeiten für die Entwicklung, Nutzung und Instandhaltung von KI-Systemen müssen definiert sein.

Auf Basis dieser Grundsätze wurde der risikobasierte Ansatz des AI-Acts entwickelt, mit welchem KI-Systeme in eine von vier Risikoklassen eingeordnet werden können: niedriges, limitiertes, hohes und inakzeptables Risiko.

Vier Risikoklassen für vertrauenswürdige KI

Die Risikoklasse eines KI-Systems gibt an, wie stark ein KI-System die Prinzipien vertrauenswürdiger KI bedroht und welche rechtlichen Auflagen das System erfüllen muss – sofern das System grundlegend zulässig ist. Denn zukünftig sind auf dem europäischen Markt nicht alle KI-Systeme willkommen. Beispielsweise werden die meisten „Social Scoring“-Techniken als „inakzeptabel“ eingeschätzt und im Zuge des neuen Gesetzes verboten.

Für die anderen drei Risiko-Klassen gilt die Faustregel: Je höher das Risiko eines KI-Systems, desto höher die rechtlichen Anforderungen an dieses. Die meisten Anforderungen werden Unternehmen erfüllen müssen, welche Hochrisiko-Systeme anbieten oder betreiben. Als solche gelten z.B. KI, die für den Betrieb kritischer (digitaler) Infrastruktur genutzt oder in medizinischen Geräten eingesetzt wird. Um diese auf den Markt zu bringen, müssen Unternehmen hohe Qualitätsstandards bei den genutzten Daten beachten, ein Risikomanagement einrichten, eine CE-Kennzeichnung anbringen und vieles mehr.

KI-Systeme der Klasse „limitiertes Risiko“ unterliegen Informations- und Transparenzpflichten. Demnach müssen Unternehmen Nutzer:innen von Chatbots, Emotionserkennungssystemen oder Deepfakes über den Einsatz und Nutzung künstlicher Intelligenz informieren. Predictive Maintenance oder Spamfilter sind zwei Beispiele für KI-Systeme, welche in die niedrigste Risiko-Klasse „geringes Risiko“ fallen. Unternehmen, die ausschließlich solche KI-Lösungen anbieten oder nutzen, werden kaum von dem kommenden AI-Act betroffen sein. Für diese Anwendungen sind nämlich bisher keine rechtlichen Auflagen vorgesehen.

Was Unternehmen jetzt tun können

Auch wenn sich der AI-Act noch in der Gesetzgebung befindet, sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden. Ein erster Schritt stellt die Abklärung der Betroffenheit durch den AI-Act dar. Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir den AI-Act Quick Check entwickelt. Mit diesem kostenlosen Tool können Sie KI-Systeme kostenfrei und schnell einer Risiko-Klasse zugeordnet und Anforderungen an das System abgeleitet werden. Nicht zuletzt kann auf dieser Basis abgeschätzt werden, wie umfangreich die Realisierung des AI-Acts im eigenen Unternehmen wird und erste Maßnahmen ergriffen werden.

AI Act Tool     AI Act Fact Sheet

 

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Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Evaluation und Lösungen unternehmens­spezifischen Herausforderungen rund um den AI-Act. Sprechen Sie uns dafür gerne an!

     

    Links & Quellen:

    Julia Rettig

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